Beschreibung
CE – LKW + Anhänger
Voraussetzung
Voraussetzung für diese Ausbildung ist der Besitz eines B-Führerscheines.
Mindestalter
- Beginn der Ausbildung: frühestens mit 17 ½ Jahren
- Führerschein: frühestens mit 18 Jahren
Der Führerschein bleibt bis zum 21. Geburtstag auf C1 (LKW bis 7,5 t) beschränkt. Danach wird der Führerschein automatisch auf C erweitert.
Berechtigungen
- Führerschein C:
- Kraftwagen (LKW) mit mehr als 3500 kg höchstem zulässigen Gesamtgewicht (sofern es keine Autobusse sind)
- Sonderkraftfahrzeugen.
- Führerschein CE:
- Mit einem Zugfahrzeug der Klasse C auch einen Anhänger mit mehr als 750 kg höchstem zulässigen Gesamtgewicht ziehen – inkl. Sattelanhänger.
Befristung
Der Führerschein Klasse C (bzw. C1) ist befristet:
- auf fünf Jahre (bis zum 60. Lebensjahr)
- auf zwei Jahre (ab dem 60. Lebensjahr)
Zur Verlängerung musst du eine ärztliche Untersuchung absolvieren.
Berufskraftfahrer-Grundqualifikation („C95“) – nicht enthalten!
Ist notwendig, wenn mit einem LKW über 3,5 t höchstem zulässigen Gesamtgewicht gewerblich Güter befördert werden. Man bekommt sie, indem man neben dem Führerschein eine zusätzliche behördliche Prüfung absolviert.
Theorieausbildung
- 10 Stunden Kurs C
- 6 Stunden Kurs CE
- Theorieprüfung am Computer – nur LKW- und Anhängerfragen
Praktische Ausbildung
6 Fahrlektionen C und 4 Fahrlektionen CE am Übungsplatz und im Verkehr
Behörde
Folgende Dinge benötigen wir von dir:
- Für die Anmeldung: deinen Führerschein
- Bis zur Theorieprüfung: eine ärztliche Untersuchung und ein Foto



