Beschreibung
B-§122 – duale Ausbildung
Mindestalter
- Beginn der Ausbildung: frühestens mit 17½ Jahre
- Führerschein: frühestens mit 18 Jahren
Berechtigungen
Ein Führerschein B berechtigt zum Lenken von Kraftwagen (PKW, Kombi, Klein-LKW) mit höchstens:
- 9 Sitzplätzen
- 3,5 t höchstem zulässigem Gesamtgewicht
Theorieausbildung
- Kurs Grundwissen und B
- 1 Stunde Einschulung gemeinsam mit deinem Begleiter
- Theorieprüfung am Computer
Praktische Ausbildung
- 6 Fahrlektionen in der Fahrschule
- 1000 km mit einem eigenen Begleiter im eigenen Auto
- 1 Fahrlektion Feedback-Fahrt mit dem eigenen Begleiter im eigenen Auto
- Abschließend weitere 5 Fahrlektionen in der Fahrschule
Anforderungen an die Begleiter:
- Bis zu 2 Begleiter sind möglich.
- Müssen in einem Naheverhältnis zu dir stehen.
- Müssen seit mindestens 7 Jahren den B-Führerschein besitzen.
- Dürfen in dieser Zeit keine schweren Verkehrsdelikte begangen haben.
Behörde
Folgende Dinge benötigen wir von dir:
- Für die Anmeldung: einen amtlichen Lichtbildausweis und den/die Führerscheine deines/r Begleiter/s
- Um mit dem „L“ fahren zu können: eine ärztliche Untersuchung und ein Foto
- Bis zur Theorieprüfung: ein Foto
- Bis zur praktischen Prüfung: einen Erste-Hilfe-Kurs
1. Perfektionsfahrt B
Wann? Frühestens 2, spätestens 4 Monate nachdem du die praktische Prüfung Klasse B bestanden hast.
Wann nicht? Wenn du den B-Schein mit „L17“ gemacht hast!
Behörde
Wir tragen die absolvierte Perfektionsfahrt automatisch in das Führerscheinregister ein. Du musst dich nicht selbst darum kümmern!
2. Perfektionsfahrt B
Wann? Frühestens 6, spätestens 12 Monate nachdem du die praktische Prüfung Klasse B bestanden hast.
Wann nicht? Wenn du das Fahrsicherheitstraining „B“ noch nicht absolviert hast!
Behörde
Wir tragen die absolvierte Perfektionsfahrt automatisch in das Führerscheinregister ein. Du musst dich nicht selbst darum kümmern!


