Beschreibung
F – Traktor
Voraussetzung
Voraussetzung für diese Ausbildung ist der Besitz zumindest eines A1- oder B-Führerscheines.
Mindestalter
- Beginn der Ausbildung: frühestens mit 15 ½ Jahren
- Führerschein: frühestens mit 16 Jahren
Bis zum 18. Geburtstag bleibt der Führerschein auf Traktoren und landwirtschaftliche Fahrzeuge beschränkt. Danach wird der Führerschein automatisch auf alle Fahrzeuge der Klasse F erweitert.
Berechtigungen
Ein Führerschein F berechtigt zum Lenken von
- Zugmaschinen bis 50 km/h und alle Anhänger
- Motorkarren bis 50 km/h und alle Anhänger
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 50 km/h und Anhänger bis 3,5 t
- landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen bis 50 km/h und alle Anhänger
- Transportkarren bis 50 km/h
- außerdem: Sonderkraftfahrzeugen und Anhänger bis 3,5 t
- Einachszugmaschinen
Der Führerschein F gilt nur in Österreich und in Ländern, die diese österreichische Lenkberechtigung ausdrücklich anerkannt haben (Stand 01.12.2024: Portugal, Frankreich, Luxemburg, Dänemark, Finnland, Deutschland, Slowenien und Ungarn).
Theorieausbildung
- 4 Unterrichtseinheiten Kurs F
- Theorieprüfung am Computer – nur Traktorfragen
Praktische Ausbildung
4 Fahrlektionen F am Übungsplatz und im Verkehr
Behörde
Folgende Dinge benötigen wir von dir:
- für die Anmeldung: deinen Führerschein
- bis zur Theorieprüfung: eine ärztliche Untersuchung und ein Foto

