Beschreibung
B-Vollausbildung
Mindestalter
- Beginn der Ausbildung: frühestens mit 17½ Jahre
- Führerschein: frühestens mit 18 Jahren
Berechtigungen
Ein Führerschein B berechtigt zum Lenken von Kraftwagen (PKW, Kombi, Klein-LKW) mit höchstens:
- 9 Sitzplätzen
- 3,5 t höchstem zulässigem Gesamtgewicht
Theorieausbildung
- 32 Unterrichtseinheiten Kurs Grundwissen und B
- Theorieprüfung am Computer
Praktische Ausbildung
18 Fahrlektionen am Übungsplatz und im Verkehr, mit Nachtfahrt, Autobahn und Prüfungsvorbereitung.
Behörde
Folgende Dinge benötigen wir von dir:
- Für die Anmeldung: einen amtlichen Lichtbildausweis
- Bis zur Theorieprüfung: eine ärztliche Untersuchung und ein Foto
- Bis zur praktischen Prüfung: einen Erste-Hilfe-Kurs
1. Perfektionsfahrt B
Wann? Frühestens 2, spätestens 4 Monate nachdem du die praktische Prüfung Klasse B bestanden hast.
Wann nicht? Wenn du den B-Schein mit „L17“ gemacht hast!
Behörde
Wir tragen die absolvierte Perfektionsfahrt automatisch in das Führerscheinregister ein. Du musst dich nicht selbst darum kümmern!
2. Perfektionsfahrt B
Wann? Frühestens 6, spätestens 12 Monate nachdem du die praktische Prüfung Klasse B bestanden hast.
Wann nicht? Wenn du das Fahrsicherheitstraining „B“ noch nicht absolviert hast!
Behörde
Wir tragen die absolvierte Perfektionsfahrt automatisch in das Führerscheinregister ein. Du musst dich nicht selbst darum kümmern!


